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I-Way To Customs

KAPITEL 89
WASSERFAHRZEUGE UND SCHWIMMENDE VORRICHTUNGEN

89.01 Fahrgastschiffe, Kreuzfahrtschiffe, Fährschiffe, Frachtschiffe, Lastkähne und ähnliche Wasserfahrzeuge zum Befördern von Personen oder Gütern    
Fahrgastschiffe, Kreuzfahrtschiffe und ähnliche, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmte Wasserfahrzeuge; Fährschiffe    
für die Seeschifffahrt 8901 10 10 (PCE)
andere 8901 10 90 (PCE)
Tankschiffe    
für die Seeschifffahrt 8901 20 10 (PCE)
andere 8901 20 90 (CCT)
Kühlschiffe, ausgenommen solche der Unterposition 890120    
für die Seeschifffahrt 8901 30 10 (PCE)
andere 8901 30 90 (CCT)
andere Wasserfahrzeuge zum Befördern von Gütern sowie Wasserfahrzeuge, die ihrer Beschaffenheit nach zur Personen- und Güterbeförderung bestimmt sind    
für die Seeschifffahrt 8901 90 10 (PCE)
andere 8901 90 90 (CCT)
89.02 Fischereifahrzeuge; Fabrikschiffe und andere Schiffe für das Verarbeiten oder Konservieren von Fischereierzeugnissen    
für die Seeschifffahrt 8902 00 10 (PCE)
andere 8902 00 90 (PCE)
89.03 Jachten und andere Vergnügungs- oder Sportboote; Ruderboote und Kanus    
aufblasbare Boote (einschließlich Festrumpfschlauchboote)    
mit einem Motor ausgerüstet oder für die Ausrüstung mit einem Motor bestimmt, mit einem Leergewicht (Nettogewicht) ohne Motor von 100 kg oder weniger 8903 11 00 (PCE)
nicht für den Einsatz mit einem Motor bestimmt und mit einem Leergewicht (Nettogewicht) von 100 kg oder weniger 8903 12 00 (PCE)
andere 8903 19 00 (PCE)
Segelboote, ausgenommen aufblasbare Boote, auch mit Hilfsmotor    
mit einer Länge von 7,5 m oder weniger 8903 21 00 (PCE)
mit einer Länge von mehr als 7,5 m bis 24 m    
für die Seeschifffahrt 8903 22 10 (PCE)
andere 8903 22 90 (PCE)
mit einer Länge von mehr als 24 m    
für die Seeschifffahrt 8903 23 10 (PCE)
andere 8903 23 90 (PCE)
Motorboote, ausgenommen aufblasbare Boote, ausgenommen solche mit Außenbordmotor    
mit einer Länge von 7,5 m oder weniger 8903 31 00 (PCE)
mit einer Länge von mehr als 7,5 m bis 24 m    
für die Seeschifffahrt 8903 32 10 (PCE)
andere 8903 32 90 (PCE)
mit einer Länge von mehr als 24 m    
für die Seeschifffahrt 8903 33 10 (PCE)
andere 8903 33 90 (PCE)
andere    
mit einer Länge von 7,5 m oder weniger    
mit einem Gewicht von 100 kg oder weniger 8903 93 10 (PCE)
andere 8903 93 90 (PCE)
andere    
mit einem Gewicht von 100 kg oder weniger 8903 99 10 (PCE)
andere 8903 99 99 (PCE)
89.04 Schlepper und Schubschiffe    
Schlepper 8904 00 10 (PCE)
Schubschiffe    
für die Seeschifffahrt 8904 00 91 (PCE)
andere 8904 00 99  
89.05 Feuerschiffe, Feuerlöschschiffe, Schwimmbagger, Schwimmkrane und andere Wasserfahrzeuge, bei denen das Fahren im Vergleich zu ihrer Hauptfunktion von untergeordneter Bedeutung ist; Schwimmdocks, schwimmende oder tauchende Bohr- oder Förderplattformen    
Schwimmbagger    
für die Seeschifffahrt 8905 10 10 (PCE)
andere 8905 10 90 (PCE)
schwimmende oder tauchende Bohr- oder Förderplattformen 8905 20 00 (PCE)
andere    
für die Seeschifffahrt 8905 90 10 (PCE)
andere 8905 90 90 (PCE)
89.06 Andere Wasserfahrzeuge, einschließlich Kriegsschiffe und Rettungsfahrzeuge, ausgenommen Ruderboote    
Kriegsschiffe 8906 10 00 (PCE)
andere    
für die Seeschifffahrt 8906 90 10 (PCE)
andere    
mit einem Gewicht von 100 kg oder weniger 8906 90 91 (PCE)
andere 8906 90 99 (PCE)
89.07 Andere schwimmende Vorrichtungen (z. B. Flöße, Schwimmtanks, Senkkästen, Festmachetonnen, Bojen und schwimmende Baken)    
aufblasbare Flöße 8907 10 00 (PCE)
andere 8907 90 00 (PCE)
89.08 Wasserfahrzeuge und andere schwimmende Vorrichtungen, zum Abwracken 8908 00 00  


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