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CN8 / NC8 - 2024 - DE

I-Way To Customs

KAPITEL 41
HÄUTE, FELLE (ANDERE ALS PELZFELLE) UND LEDER

41.01 Rohe Häute und Felle von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln) oder von Pferden und anderen Einhufern (frisch oder gesalzen, getrocknet, geäschert, gepickelt oder anders konserviert, jedoch weder gegerbt noch zu Pergament- oder Rohhautleder konserviert, noch zugerichtet), auch enthaart oder gespalten    
ganze Häute und Felle, ungespalten, mit einem Stückgewicht von 8 kg oder weniger, wenn sie nur getrocknet, von 10 kg oder weniger, wenn sie trocken gesalzen, oder von 16 kg oder weniger, wenn sie frisch, nass gesalzen oder anders konserviert sind    
frisch 4101 20 10 (PCE)
nass gesalzen 4101 20 30 (PCE)
getrocknet oder trocken gesalzen 4101 20 50 (PCE)
andere 4101 20 80 (PCE)
ganze Häute und Felle, mit einem Stückgewicht von mehr als 16 kg    
frisch 4101 50 10 (PCE)
nass gesalzen 4101 50 30 (PCE)
getrocknet oder trocken gesalzen 4101 50 50 (PCE)
andere 4101 50 90 (PCE)
andere, einschließlich Croupons, Halbcroupons und Bauchstücke 4101 90 00  
41.02 Rohe Häute und Felle von Schafen oder Lämmern (frisch oder gesalzen, getrocknet, geäschert, gepickelt oder anders konserviert, jedoch weder gegerbt noch zu Pergament- oder Rohhautleder konserviert, noch zugerichtet), auch enthaart oder gespalten, ausgenommen solche, die aufgrund der Anmerkung 1 c zu Kapitel 41 ausgeschlossen sind    
nicht enthaart    
von Lämmern 4102 10 10 (PCE)
andere 4102 10 90 (PCE)
enthaart    
gepickelt 4102 21 00 (PCE)
andere 4102 29 00 (PCE)
41.03 Andere rohe Häute und Felle (frisch oder gesalzen, getrocknet, geäschert, gepickelt oder anders konserviert, jedoch weder gegerbt noch zu Pergament- oder Rohhautleder konserviert, noch zugerichtet), auch enthaart oder gespalten, ausgenommen solche, die aufgrund der Anmerkungen 1 b und 1 c zu Kapitel 41 ausgeschlossen sind    
von Kriechtieren 4103 20 00 (PCE)
von Schweinen 4103 30 00 (PCE)
andere 4103 90 00  
41.04 Gegerbte, auch getrocknete Häute und Felle von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln) oder von Pferden und anderen Einhufern, enthaart, auch gespalten, aber nicht zugerichtet    
in nassem Zustand (einschließlich wet-blue)    
Vollleder, ungespalten; Narbenspalt    
ganze Häute und Felle von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln), mit einer Oberfläche von 2,6 m² oder weniger 4104 11 10 (PCE)
andere    
von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln)    
ganze Häute und Felle, mit einer Oberfläche von mehr als 2,6 m² 4104 11 51 (PCE)
andere 4104 11 59 (PCE)
andere 4104 11 90 (PCE)
andere    
ganze Häute und Felle von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln), mit einer Oberfläche von 2,6 m² oder weniger 4104 19 10 (PCE)
andere    
von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln)    
ganze Häute und Felle, mit einer Oberfläche von mehr als 2,6 m² 4104 19 51 (PCE)
andere 4104 19 59 (PCE)
andere 4104 19 90 (PCE)
in getrocknetem Zustand (crust)    
Vollleder, ungespalten; Narbenspalt    
ganze Häute und Felle von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln), mit einer Oberfläche von 2,6 m² oder weniger    
indisches Kipsleder, ganz, auch ohne Kopf und Füße, mit einem Stückgewicht von 4,5 kg oder weniger, nur pflanzlich gegerbt, auch weiter bearbeitet, jedoch augenscheinlich zur unmittelbaren Herstellung von Lederwaren nicht verwendbar 4104 41 11 (PCE)
andere 4104 41 19 (PCE)
andere    
von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln)    
ganze Häute und Felle, mit einer Oberfläche von mehr als 2,6 m² 4104 41 51 (PCE)
andere 4104 41 59 (PCE)
andere 4104 41 90 (PCE)
andere    
ganze Häute und Felle von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln), mit einer Oberfläche von 2,6 m² oder weniger    
indisches Kipsleder, ganz, auch ohne Kopf und Füße, mit einem Stückgewicht von 4,5 kg oder weniger, nur pflanzlich gegerbt, auch weiter bearbeitet, jedoch augenscheinlich zur unmittelbaren Herstellung von Lederwaren nicht verwendbar 4104 49 11 (PCE)
andere 4104 49 19 (PCE)
andere    
von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln)    
ganze Häute und Felle, mit einer Oberfläche von mehr als 2,6 m² 4104 49 51 (PCE)
andere 4104 49 59 (PCE)
andere 4104 49 90 (PCE)
41.05 Gegerbte, auch getrocknete Häute und Felle von Schafen oder Lämmern, enthaart, auch gespalten, aber nicht zugerichtet    
in nassem Zustand (einschließlich wet-blue) 4105 10 00 (PCE)
in getrocknetem Zustand (crust)    
von indischen Metis, pflanzlich vorgegerbt, auch weiter bearbeitet, jedoch augenscheinlich zur unmittelbaren Herstellung von Lederwaren nicht verwendbar 4105 30 10 (PCE)
andere 4105 30 90 (PCE)
41.06 Gegerbte, auch getrocknete Häute und Felle von anderen Tieren, enthaart, auch gespalten, aber nicht zugerichtet    
von Ziegen oder Zickeln    
in nassem Zustand (einschließlich wet-blue) 4106 21 00 (PCE)
in getrocknetem Zustand (crust)    
von indischen Ziegen, pflanzlich vorgegerbt, auch weiter bearbeitet, jedoch augenscheinlich zur unmittelbaren Herstellung von Lederwaren nicht verwendbar 4106 22 10 (PCE)
andere 4106 22 90 (PCE)
von Schweinen    
in nassem Zustand (einschließlich wet-blue) 4106 31 00 (PCE)
in getrocknetem Zustand (crust) 4106 32 00 (PCE)
von Kriechtieren    
pflanzlich vorgegerbt 4106 40 10 (PCE)
andere 4106 40 90 (PCE)
von anderen Tieren    
in nassem Zustand (einschließlich wet-blue) 4106 91 00  
in getrocknetem Zustand (crust) 4106 92 00 (PCE)
41.07 Nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtetes Leder, einschließlich Pergament- oder Rohhautleder, von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln) oder von Pferden und anderen Einhufern, enthaart, auch gespalten, ausgenommen Leder der Position 4114    
ganze Häute und Felle    
Vollleder, ungespalten    
von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln), mit einer Oberfläche von 2,6 m² oder weniger    
Boxcalf 4107 11 11 (MTK)
anderes 4107 11 19 (MTK)
anderes 4107 11 90 (MTK)
Narbenspalt    
von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln), mit einer Oberfläche von 2,6 m² oder weniger    
Boxcalf 4107 12 11 (MTK)
anderes 4107 12 19 (MTK)
anderes    
Leder von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln) 4107 12 91 (MTK)
Rossleder und Leder von anderen Einhufern 4107 12 99 (MTK)
anderes    
von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln), mit einer Oberfläche von 2,6 m² oder weniger 4107 19 10 (MTK)
anderes 4107 19 90 (MTK)
anderes, einschließlich Flanken    
Vollleder, ungespalten    
Sohlenleder 4107 91 10  
anderes 4107 91 90 (MTK)
Narbenspalt    
von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln) 4107 92 10 (MTK)
Rossleder und Leder von anderen Einhufern 4107 92 90 (MTK)
anderes    
Leder von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln) 4107 99 10 (MTK)
Rossleder und Leder von anderen Einhufern 4107 99 90 (MTK)
41.12 Nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtetes Leder, einschließlich Pergament- oder Rohhautleder, von Schafen oder Lämmern, enthaart, auch gespalten, ausgenommen Leder der Position 4114 4112 00 00 (MTK)
41.13 Nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtetes Leder, einschließlich Pergament- oder Rohhautleder, von anderen Tieren, enthaart, auch gespalten, ausgenommen Leder der Position 4114    
von Ziegen oder Zickeln 4113 10 00 (MTK)
von Schweinen 4113 20 00 (MTK)
von Kriechtieren 4113 30 00 (MTK)
von anderen Tieren 4113 90 00 (MTK)
41.14 Sämischleder (einschließlich Neusämischleder); Lackleder und folienkaschierte Lackleder; metallisierte Leder    
Sämischleder (einschließlich Neusämischleder)    
von Schafen oder Lämmern 4114 10 10 (PCE)
von anderen Tieren 4114 10 90 (PCE)
Lackleder und folienkaschierte Lackleder; metallisierte Leder 4114 20 00 (MTK)
41.15 Rekonstituiertes Leder auf der Grundlage von Leder oder Lederfasern hergestellt, in Platten, Blättern oder Streifen, auch in Rollen; Schnitzel und andere Abfälle von Leder, Pergament- oder Rohhautleder oder rekonstituiertem Leder, nicht zur Herstellung von Waren aus Leder verwendbar; Lederspäne, Lederpulver und Ledermehl    
rekonstituiertes Leder auf der Grundlage von Leder oder Lederfasern hergestellt, in Platten, Blättern oder Streifen, auch in Rollen 4115 10 00  
Schnitzel und andere Abfälle von Leder, Pergament- oder Rohhautleder oder rekonstituiertem Leder, nicht zur Herstellung von Waren aus Leder verwendbar; Lederspäne, Lederpulver und Ledermehl 4115 20 00  


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