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CN8 / NC8 - 2024 - DE

I-Way To Customs

KAPITEL 5
ANDERE WAREN TIERISCHEN URSPRUNGS, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN

05.01 Menschenhaare, roh, auch gewaschen oder entfettet; Abfälle von Menschenhaar 0501 00 00  
05.02 Borsten von Hausschweinen oder Wildschweinen; Dachshaare und andere Tierhaare zur Herstellung von Besen, Bürsten oder Pinseln; Abfälle dieser Borsten oder Haare    
Borsten von Hausschweinen oder Wildschweinen und Abfälle dieser Borsten 0502 10 00  
andere 0502 90 00  
05.04 Därme, Blasen und Mägen von anderen Tieren als Fischen, ganz oder zerteilt, frisch, gekühlt, gefroren, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert 0504 00 00  
05.05 Vogelbälge und andere Vogelteile, mit ihren Federn oder Daunen, Federn und Teile von Federn (auch beschnitten), Daunen, roh oder nur gereinigt, desinfiziert oder zum Haltbarmachen behandelt; Mehl und Abfälle von Federn oder Federteilen    
Federn von der zum Füllen verwendeten Art; Daunen    
roh 0505 10 10  
andere 0505 10 90  
andere 0505 90 00  
05.06 Knochen und Stirnbeinzapfen, roh, entfettet, einfach bearbeitet (aber nicht zugeschnitten), mit Säure behandelt oder entleimt; Mehl und Abfälle davon    
Ossein und mit Säure behandelte Knochen 0506 10 00  
andere 0506 90 00  
05.07 Elfenbein, Schildpatt, Fischbein (einschließlich Bartenfransen), Hörner, Geweihe, Hufe, Klauen, Krallen und Schnäbel, roh oder einfach bearbeitet, aber nicht zugeschnitten; Mehl und Abfälle davon    
Elfenbein; Mehl und Abfälle von Elfenbein 0507 10 00  
andere 0507 90 00  
05.08 Korallen und ähnliche Stoffe, roh oder einfach bearbeitet, aber nicht weiterverarbeitet; Schalen und Panzer von Weichtieren, Krebstieren oder Stachelhäutern und Schulp von Tintenfischen, roh oder einfach bearbeitet, aber nicht zugeschnitten, Mehl und Abfälle davon    
Edelkoralle (Corallium rubrum) 0508 00 10  
andere 0508 00 90  
05.10 Graue Ambra, Bibergeil, Zibet und Moschus; Kanthariden; Galle, auch getrocknet; Drüsen und andere tierische Stoffe, die zur Herstellung von Arzneiwaren verwendet werden, frisch, gekühlt, gefroren oder auf andere Weise vorläufig haltbar gemacht 0510 00 00  
05.11 Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen; nicht lebende Tiere des Kapitels 1 oder 3, ungenießbar    
Rindersperma 0511 10 00 (PCE)
andere    
Waren aus Fischen oder Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren; nicht lebende Tiere des Kapitels 3    
Abfälle von Fischen 0511 91 10  
andere 0511 91 90  
andere    
Flechsen und Sehnen; Schnitzel und ähnliche Abfälle roher Häute oder Felle 0511 99 10  
natürliche Schwämme tierischen Ursprungs    
roh 0511 99 31  
andere 0511 99 39  
andere 0511 99 85  


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